Einverständnis

Einverständnis

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Ein|ver|ständ|nis ['ai̮nfɛɐ̯ʃtɛntnɪs], das; -ses:
Billigung, Zustimmung:
sein Einverständnis zu etwas geben, erklären; im Einverständnis mit seinem Partner handeln.
Syn.: Erlaubnis, Genehmigung, Lizenz.

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Ein|ver|ständ|nis 〈n. 11Zustimmung, Einwilligung, Übereinstimmung ● zwischen beiden besteht, herrscht geheimes, stillschweigendes, völliges \Einverständnis; ich habe sein \Einverständnis für unseren Plan; im \Einverständnis mit jmdm. handeln nach vorherigem Übereinkommen, nach Verabredung

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Ein|ver|ständ|nis , das; -ses, -se <Pl. selten>:
a) Billigung, Zustimmung:
sein E. zu etw. geben, erklären;
im E. mit jmdm. handeln;
b) Übereinstimmung, Einigkeit in Bezug auf etw., wozu jmd. anderes die gleiche Einstellung hat:
zwischen ihnen herrscht voll[st]es, stillschweigendes E.

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Ein|ver|ständ|nis, das; -ses, -se <Pl. selten>: a) Billigung, Zustimmung: sein E. zu etw. geben, erklären; im E. mit jmdm. handeln; Ihr E. mit unserem Vorschlag voraussetzend, bitten wir Sie ...; Mit zugeblinzeltem E. von Sophie ging Peter Bantele zum Angriff über (Kühn, Zeit 292); b) Übereinstimmung, Einigkeit in Bezug auf etw., wozu jmd. anderes die gleiche Einstellung hat: zwischen ihnen herrscht voll[st]es, völliges, stillschweigendes E.; Es war schwer, in jenen Tagen ein Deutscher zu sein. Es gab kein E. der Deutschen mit sich selbst (R. v. Weizsäcker, Deutschland 49); Freunde ..., mit denen man ... vertrauliche -se teilte (Fest, Im Gegenlicht 333).

Universal-Lexikon. 2012.

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